Der logopädische Ablauf

Bei Logopädie "Werte Worte" ist jeder Schritt sorgfältig auf die Bedürfnisse Ihres Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Therapie. Erfahren Sie hier, was Sie erwartet und wie.

Ihr Weg Schritt für Schritt erklärt

Sie interessieren sich für logopädische Unterstützung für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen? Hier finden Sie eine klare Übersicht über den Ablauf unserer Therapie, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Dein Wort zählt!

1. Kontaktaufnahme

Der erste Schritt ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme per Telefon unter 06645389494 oder E-Mail an faschingcharlott@gmail.com. Wir besprechen kurz Ihr Anliegen und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

2. Verordnung und Bewilligung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von einer Fachärztin (z.B. HNO, Kinderheilkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde), wenn möglich mit dem Vermerk: ‘10 x logopädische Therapie à 60 min’.

Lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Gesundheitskasse chefärztlich bewilligen. Bitte bringen Sie diese spätestens zum zweiten Termin mit.
Hinweis: ÖGK und BVAEB setzen aktuell die Bewilligungspflicht aus.

3. Diagnostik, Therapie und Elternberatung

Im Ersttermin starten wir mit einer umfassenden Diagnostik und Anamnese, um die Ursachen und den Umfang der Problematik genau zu erfassen. Dieser Termin dauert, wenn nicht anders vereinbart, 60 Minuten.

Darauf basierend entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Therapieplan. Die Therapieeinheiten finden regelmäßig (je nach Therapieziel) statt und werden durch eine enge Elternberatung ergänzt, da Ihre Unterstützung zu Hause maßgeblich zum Therapieerfolg beiträgt.

Es kommt zu keinen Wartezeiten und daher bitte ich um Pünktlichkeit. Versäumte Zeit kann leider nicht nachgeholt werden.

4. Kosten und Refundierung

Nach Abschluss der Therapie bzw. nach Erhalt von Einzelhonorarnoten können Sie die bezahlten Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse zur Teilrefundierung einreichen. Der genaue Refundierungsbetrag hängt von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Tarif ab. Gerne informiere ich Sie im Detail über die aktuellen Sätze.

5. Absagen

Wenn Sie einen Termin verschieben möchten, oder ein Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung ab.
Sollten Sie den Termin nicht zeitgerecht absagen, werden die Ausfallkosten für den Termin verrechnet.

Warum Logopädie Fasching – Werte Worte?

Wir legen besonderen Wert auf einen herzlichen Beziehungsaufbau und eine Atmosphäre, in der sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen. Ein sicheres und unterstützendes Umfeld ist essentiell, damit sie sich öffnen und bestmöglich an der Therapie teilnehmen können. Bei uns zählt jedes Wort Ihres Kindes!

Was macht "Werte Worte" einzigartig?

Neben fachlicher Expertise liegt unser Fokus auf der individuellen Persönlichkeit jedes Kindes. Ich gestalte die Therapie altersgerecht, tagesaktuell angepasst und spielerisch, um die Motivation hochzuhalten und den Therapieerfolg nachhaltig zu sichern. Das Vertrauen der Kinder ist der Grundstein meiner logopädischen Arbeit.

Grundsätze der Therapie Ihrer Logopädin

Gesetz:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung.

Wissenschaft:

Ihre Logopädin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Verschwiegenheit:

Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.

Dokumentation:

Ihre Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch die Patientin/den Patienten ist möglich.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ihre Logopädin/ihr Logopäde unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird Ihre Logopädin/ihr Logopäde Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie/er das Recht, die Therapie abzubrechen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin Ihrer Logopädin mitzuteilen.

Andernfalls wird Ihnen der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!

Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Logopädin. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch Ihre Logopädin kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihre Logopädin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann, oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.

 

Dein Wort zählt!

Bereit, den ersten Schritt zu machen? Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen!

Kontaktieren Sie mich noch heute!

Adresse

Gruppenpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie Himberg

Feldgasse 34/3/8, 2325 Himberg

Zugang über Gutenhoferstrasse
(Höhe Nummer 15, Hinweisschild)

Termine nach Vereinbarung!